Statement:„Das Thema Rassismus hat mit diesem Verfahren überhaupt nichts zu tun“

Das Thema Rassismus hat mit diesem Verfahren überhaupt nichts zu tun“ – Verteidigung der Angeklagten. 

Zum letzten Gerichtstermin war ein Polizeiausbilder im Gericht, der als Sachverständiger ausgesagt hat. 
 
Der Ausbilder der Polizei hat erklärt, dass die Polizei die Vorschrift hat, deeskalativ zu handeln und zuerst durch verbale Kommunikation Situationen zu beenden. Wir fragen uns, wie entspricht es den Standards der Polizeiausbildung, dass niemand versucht hat mit Ibrahima zu sprechen? Warum ist die Polizei mit vorgezogenem Taser einfach in Ibrahimas Zimmer gestürmt und ist direkt gewaltvoll gegen Ibrahima vorgegangen? Seit wann gelten Taser als Kommunikationsmittel?
 
Laut dem Ausbilder wird in der Ausbildung über den Lagebedingten Erstickungstod aufgeklärt. Es wird gelehrt, dass die Bauchlage so kurz wie möglich gehalten werden muss, weil sonst die Gefahr eines Lagebedingten Erstickungstodes besteht. Warum war Ibrahima über 10 Minuten in Bauchlage? Warum wurde er weiterhin in Bauchlage gehalten, auch nachdem er nicht mehr gesprochen hat und es klare Zeichen gab, dass seine Vitalfunktionen versagen? Wir fragen uns, warum durfte die Polizei Ibrahima, der schon an Händen und Füßen gefesselt in Bauchlage lag, mit einem Knie auf seinen Rücken drücken? Wie der Ausbilder gesagt hat, entsprach die sogenannte Hog Tie-Fesselung auch nicht den “polizeilichen Standards”.
 
Der Ausbilder hat auch gesagt, dass die Polizei Situationen trainiert. Die Standards der Polizei seien aber abstrakte Vorschriften, die je nach Situation anders in der Realität umgesetzt werden könnten. Wir fragen uns: wofür sollen diese Standards da sein, wenn damit nicht gemessen werden kann, ob eine Situation “richtig” oder “falsch” abgelaufen ist? Der Begriff des Standards sagt, dass es einen Maßstab gibt, gegenüber dem einzelne Instanzen gemäß sein sollen. Wenn die Polizei an ihren eigenen Standards nicht gemessen werden kann, sollen das dann heißen, dass sie alles dürfen, je nach “subjektiver Beurteilung der Situation”? 
 
Wir kennen es aus dem Fall von Mouhamed Lamine Dramé in Dortmund, dass die rassistische Wahrnehmung der Polizei von Schwarzen Menschen als “gefährlich” abgetan werden kann als subjektiver Fehler, obwohl selbst das Gericht festgestellt, dass Mouhamed objektiv keine Gefahr für die Polizei war.
 
Im Gericht wurde über den Stress, dem die Polizei am 06.01.24 ausgesetzt war, gesprochen. Niemand spricht aber darüber, dass Ibrahima in einer psychischen Ausnahmesituation war, dass er die ganze Zeit nach Hilfe gerufen hat, dass er getasert wurde. Es wird über seine angebliche Gefahr gesprochen, aber kein Wort über die Angst, die Ibrahima erlebt haben muss. Für Ibrahima war klar, dass er am Sterben war, was er der Polizei auch mehrmals gesagt hat. Ibrahima hat in den letzten Minuten seines Lebens gesagt: „Ihr bringt mich um“.
 
Als die Nebenklage das Thema Rassismus in der Polizei angesprochen hat, um die Frage zu stellen, ob man bei der Aus- und Fortbildung der Polizei etwas über Rassismus lernt, reagiert die Verteidigung der Angeklagten automatisch mit der Aussage: „Das Thema Rassismus hat mit diesem Verfahren überhaupt nichts zu tun“. 
 
Nach einer kleinen Debatte, ob das Thema Rassismus eine Rolle in diesem Verfahren spielt, sagt der Ausbilder, er wisse über das Thema, weil die Polizei immer wieder mit Rassismus-Vorwürfen konfrontiert sei. Der Begriff Rassismus spiele aber keine Rolle bei der Aus- oder Fortbildung. Auch wissenschaftliche Studien über Rassismus in der Polizei hat der Ausbilder nicht gekannt.
 
„Das Thema Rassismus hat mit diesem Verfahren überhaupt nichts zu tun“. Währenddessen wird Verständnis für die Situation der Polizei gezeigt, aber nicht für die Situation von Ibrahima, der jetzt tot ist. Währenddessen wird darüber gesprochen, wie „die Wahrnehmung“ in der Fortbildung trainiert wird. Eine Wahrnehmung, durch die Schwarze Menschen in psychischen Ausnahmesituationen wie eine Gefahr angesehen werden und nicht wie eine Person, die Hilfe braucht. Eine Wahrnehmung, die im Gericht jedes Mal eine Rolle spielt, wenn die Verteidigung der Angeklagten über die “Gefährlichkeit” von Ibrahima sprechen will, aber nicht über das Versagen der neun bewaffneten und ausgebildeten Polizist*innen am 06.01.24.
 
Es wird keine Gerechtigkeit für Ibrahima geben, solange nicht anerkannt wird, dass Rassismus tödliche Polizeigewalt verursacht. Ibrahima würde noch leben, hätte die Polizei nicht getan, was sie getan hat. Kein Vergeben. Kein Vergessen.